Mittagsverpflegung
Natürlich gehört zu unserem Ganztagskonzept auch ein ausgewogenes gemeinsames Mittagessen in unserer modernen Mensa. Täglich können unsere GTS-Kinder aus drei verschiedenen Menüs wählen.
Um unser Mittagessen genießen zu können, muss man sich nur im Sekretariat seinen eigenen elektronischen Chip besorgen,
diesen Chip über eine Einzahlung auf das Mensakonto mit Geld aufladen und über den Button "Essensbestellung" im Serviceteil unserer Homepage oder an unserem schuleigenen Essensterminal das Lieblingsmenü ordern. Jedes Essen kostet 4,80 €. Der Bestellvorgang für den nächsten Tag muss am Vortag bis 10.30 Uhr abgeschlossen sein. Für die nachfolgende Woche muss bis Freitag 10.30 Uhr die Bestellung erfolgt sein. Sollte man wegen Krankheit verhindert sein, bitte das Abbestellen bei unserer Sekretärin Frau Kuhnmünch oder elektronisch nicht vergessen, wenn möglich schon am Vortag. Storniereungen am gleichen Tag können leider nicht berücksichtigt werden.
Finanzielle Unterstützung zur Mittagsverpfelgung
Kinder und Jugendliche können einen Zuschuss zu den Kosten einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung (Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket oder des Sozialfonds) erhalten.
Das Bildungs- und Teilhabepaket gewährt Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Ganztagsschule teilnehmen, Zuschüsse, wenn Sie oder die Sorgeberechtigten Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Grundsicherung für Arbeitssuchende („Arbeitslosengeld II“) oder Sozialgeld nach dem SGB II, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach § 2 Abs. 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) beziehen. Eine Kostenübernahme für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung erfolgt ohne Eigenanteil. Die Antragstellung muss bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung bzw. Jobcenter der Wohnsitzgemeinde erfolgen
Des Weiteren fördert das Land Rheinland-Pfalz auf Antrag die Kosten für das Mittagessen an Ganztagsschulen in Form des Sozialfonds, wenn die Eltern nicht bereits einen Anspruch auf das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket haben (keine Leistungsbezieher nach dem SGB II, SGB XII, BKGG, § 2 AsylbLG oder WoGG sind) und die Grundleistungen nach § 3 AsylbLG beziehen oder sich in einer wirtschaftlich vergleichbaren finanziellen Notlage befinden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Familieneinkommen unterhalb der Grenze der Lernmittelfreiheit liegt. Der Eigenanteil je Teilnahme an der Mittagsverpflegung beträgt 1 Euro. Der Antrag inklusiv der Einkommensnachweise ist an die Kreisverwaltung Germersheim (Fachbereich 24, Luitpoldplatz 1 in 76726 Germersheim) zu richten.
Natürlich erhalten Sie die Anträge auch im Sekretariat unserer Schule bzw. auf der Webseite des Kreis Germersheim.